Eigenbauten
Natürlich reizt es manche, sich ein von Grund auf eigenständiges
Motorrad zu bauen, etwa, das es gar nicht zu kaufen gibt. Also etwa den
Motor des Herstellers X in einem Fahrgestell des Herstellers Y.
Besonders in England waren (und sind nach wie vor) solche Umbauten
populär, wo beispielsweise BSA- oder Triumph-Motoren in
Norton-Fahrgestelle eingebaut werden
Der Zulassung eines solchen Eigenbaus steht auch in Deutschland
nichts im Wege, sofern ein paar Grundvoraussetzungen eingehalten werden.
So sollte für das Fahrgestell, in das der Motor eingebaut wurde, ein
Kfz-Brief vorhanden sein, aus dem auch hervorgeht, mit welchem Motor das
Fahrzeug ursprünglich ausgerüstet war. Der neue Motor sollte dann, um
größere Probleme zu vermeiden, nicht stärker sein als der ursprüngliche.
Auch dann, wenn beispielsweise ein Triumph-Motor in ein
Norton-Fahrgestell eingebaut ist, ist ein solches Motorrad entsprechend
deutschen Vorschriften nach wie vor eine Norton und nach wie vor ist die
Fahrgestell-Nummer relevant. Dies gilt natürlich auch, wenn etwa ein
Yamaha-Motor in ein Honda-Fahrgestellt etc. eingebaut wird.
Maßgeblich für den Eintrag in den Fahrzeugpapieren unter der Rubrik
„Hersteller“ ist also nicht der Motor, sondern derjenige, unter dessen
Verantwortung das komplette Motorrad als selbständige, technisch
betriebsfähige Einheit (betriebsfertiges Fahrzeug) zusammengebaut worden
ist.
Deshalb gibt es also eine „Egli“, eine „Eckert“, eine „Moko“, eine „AME“
oder eine „Müller, Maier, Schulze“ – egal ob mit Honda-, Kawasaki-,
Guzzi- oder Harley-Motor. |