Gemischtes
Teile
Motor DA zu § 19 StVZO

Bei Austausch des Motors gegen einen Motor mit gleicher Bauart und gleichem Hubraum (Austauschmotor) erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Geringfügige Abweichungen beim Hubraum durch Zylinderausschleifung sind zulässig.

Leistungsreduzierung

Um von der Einstufung in eine preisgünstigere Versicherungsklasse zu profitieren oder bedingt durch Stufenführerschein-Vorschriften wird bei Motorrädern häufig die Höchstleistung reduziert – entweder bereits vom Motorradhersteller selbst oder durch den nachträglichen Einbau leistungsreduzierender Teile aus dem Zubehör-Angebot. Bei letzerer Alternative werden entsprechende Gutachten mitgeliefert, womit der Umbau problemlos abgenommen und in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden kann. Fehlt zu den angebotenen Teilen zur Leistungsreduzierung das Gutachten, werden zeit – und kostenaufwendige Messungen notwendig (Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung, Geräuschwerte und bei Motorrädern, die seit dem 01.01.1989 erstmals in den Verkehr gekommen sind, auch Abgase).

In der Regel werden Leistungreduzierungen durch Änderungen auf der Ansaug- oder Auslassseite erreicht, seltener durch den Einbau anderer nockenwellen, wodurch die Ventilöffnungsdauer verändert wird.

Leistungsteigerung


Bei Motoren, die einst reduziert und jetzt wieder auf Orginalleistung zurückgerüstet werden sollen, muss der Umbau lediglich von einem aaS bestätigt werden, damit die höhere Motorleistung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann. In allen anderen Fällen werden Höchstgeschwindigkeits-, Geräusch-, Leistungs- und bei Motorrädern die ab dem 01.01.1989 erstmals in den Verkehr gekommen sind, auch Abgasmessungen notwendig, falls der Motorradhersteller nicht bereits die mögliche Leistungssteigerung berücksichtigt hatte und nachträglich genehmigen ließ.

Motorräder, deren maximale Motorleistung eigentlich mehr als 100 PS beträgt und lediglich für den Verkauf in Deutschland auf 100 PS gedrosselt wurden, können auch mit mehr als 100 PS Motorleistung zugelassen werden, sofern die vorgeschriebenen Abgas- und GeräuschäGrenzwerte eingehalten werden. Die freiwillige Selbstbeschränkung der Importeure besteht set dem 1999er Modelljahr nicht mehr, nachdem auch die EU (nach langen Diskussionen) kein Verbot für Motorräder mit mehr als 100 PS ausgesprochen hat. In manchen Fällen muss der Besitzer wegen der möglichen höheren Geschwindigkeiten auch entsprechende Reifen montieren.
 

Aufbau und Begriffe eines Zylinders und Kolbens .

 

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