Motor DA zu § 19 StVZO
Bei Austausch des Motors gegen einen Motor mit gleicher Bauart und
gleichem Hubraum (Austauschmotor) erlischt die Betriebserlaubnis nicht.
Geringfügige Abweichungen beim Hubraum durch Zylinderausschleifung sind
zulässig.
Leistungsreduzierung
Um von der Einstufung in eine preisgünstigere Versicherungsklasse zu
profitieren oder bedingt durch Stufenführerschein-Vorschriften wird bei
Motorrädern häufig die Höchstleistung reduziert – entweder bereits vom
Motorradhersteller selbst oder durch den nachträglichen Einbau
leistungsreduzierender Teile aus dem Zubehör-Angebot. Bei letzerer
Alternative werden entsprechende Gutachten mitgeliefert, womit der Umbau
problemlos abgenommen und in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden kann.
Fehlt zu den angebotenen Teilen zur Leistungsreduzierung das Gutachten,
werden zeit – und kostenaufwendige Messungen notwendig
(Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung, Geräuschwerte und bei
Motorrädern, die seit dem 01.01.1989 erstmals in den Verkehr gekommen
sind, auch Abgase).
In der Regel werden Leistungreduzierungen durch Änderungen auf der
Ansaug- oder Auslassseite erreicht, seltener durch den Einbau anderer
nockenwellen, wodurch die Ventilöffnungsdauer verändert wird.
Leistungsteigerung
Bei Motoren, die einst reduziert und jetzt wieder auf Orginalleistung
zurückgerüstet werden sollen, muss der Umbau lediglich von einem aaS
bestätigt werden, damit die höhere Motorleistung in die Fahrzeugpapiere
eingetragen werden kann. In allen anderen Fällen werden
Höchstgeschwindigkeits-, Geräusch-, Leistungs- und bei Motorrädern die
ab dem 01.01.1989 erstmals in den Verkehr gekommen sind, auch
Abgasmessungen notwendig, falls der Motorradhersteller nicht bereits die
mögliche Leistungssteigerung berücksichtigt hatte und nachträglich
genehmigen ließ.
Motorräder, deren maximale Motorleistung eigentlich mehr als 100 PS
beträgt und lediglich für den Verkauf in Deutschland auf 100 PS
gedrosselt wurden, können auch mit mehr als 100 PS Motorleistung
zugelassen werden, sofern die vorgeschriebenen Abgas- und
GeräuschäGrenzwerte eingehalten werden. Die freiwillige
Selbstbeschränkung der Importeure besteht set dem 1999er Modelljahr
nicht mehr, nachdem auch die EU (nach langen Diskussionen) kein Verbot
für Motorräder mit mehr als 100 PS ausgesprochen hat. In manchen Fällen
muss der Besitzer wegen der möglichen höheren Geschwindigkeiten auch
entsprechende Reifen montieren.
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