Das Typgutachten für Fahrzeuge
Wie die Bezeichnung schon erahnen lässt, handelt es sich hierbei um
das Gutachten eines aaS für ein ganz bestimmten Fahrzeugtyp. Darin wird
bescheinigt, dass das ihm vorgeführte und von ihm begutachtete Fahrzeug
den Bestimmungen der StVZO entspricht. Will jemand ein Fahrzeug gleichen
Typs im Geltungsbereich der StVZO zulassen, so kann der aaS, dem das
Fahrzeug vorzuführen ist, mit Hilfe dieses Gutachtens das nach § 21 der
StVZO notwendige Gutachten für dieses Fahrzeug ausstellen. Der weitere
Verlauf für die Zulassung des Fahrzeugs ist dann wie bei der
Einzel-Betriebserlaubnis.
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