Gemischtes
Teile
Verkleidung

Der Anbau einer Verkleidung –egal ob Teil- oder Vollverkleidung- muss von einem aaS abgenommen werden. Bei Verkleidungen aus dem Zubehörangebot muss dazu ein Gutachten vorgelegt werden, woraus das verwendete Material sowie die Anbaumaße ersichtlich sind. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Verkleidung um etwa ein in den Abmessungen gleiches, aber Preisgünstigeres Teil anstelle der Original-Verkleidung handelt.

Verkleidungsscheiben müssen ein Materialnachweis bezüglich Bruch- und Splitterverhalten haben. Scheiben dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, weil sie als Wetterschutz zum Darüber- und nicht zum Hindurchsehen gedacht sind. Kanten müssen einen Radius von mindestens 3,5 mm haben, falls nicht, muss so genannter Kantenschutz aufgesteckt werden. Bei der Abnahme wird auf ausreichenden Abstand von Lenker und Hebeln (bei vollem Lenkeinschlag) und Auspuffanlagen (mindestens 10 mm) zur Verkleidung geachtet.
 

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