Verkleidung
Der Anbau einer Verkleidung –egal ob Teil- oder Vollverkleidung- muss
von einem aaS abgenommen werden. Bei Verkleidungen aus dem
Zubehörangebot muss dazu ein Gutachten vorgelegt werden, woraus das
verwendete Material sowie die Anbaumaße ersichtlich sind. Dies gilt
auch, wenn es sich bei der Verkleidung um etwa ein in den Abmessungen
gleiches, aber Preisgünstigeres Teil anstelle der Original-Verkleidung
handelt.
Verkleidungsscheiben müssen ein Materialnachweis bezüglich Bruch- und
Splitterverhalten haben. Scheiben dürfen eine bestimmte Höhe nicht
überschreiten, weil sie als Wetterschutz zum Darüber- und nicht zum
Hindurchsehen gedacht sind. Kanten müssen einen Radius von mindestens
3,5 mm haben, falls nicht, muss so genannter Kantenschutz aufgesteckt
werden. Bei der Abnahme wird auf ausreichenden Abstand von Lenker und
Hebeln (bei vollem Lenkeinschlag) und Auspuffanlagen (mindestens 10 mm)
zur Verkleidung geachtet.
|