Die Einzel-Betrieberlaubnis
Beabsichtigt ein Hersteller, vom Fahrzeugtyp nur ganz wenige zu
bauen, lohnen sich die Kosten für eine ABE selten. In diesem Fall gibt
es die Möglichkeit, jedes einzelne Fahrzeug von einem aaS begutachten
und überprüfen zu lassen, ob es den Bestimmungen der StVZO entspricht.
Dies kann in diesem Fall der Hersteller im Herstellungsland selbst,
zweckmäßigerweise meist aber dessen Importeur veranlassen, der dieses
Fahrzeug in Deutschland verkaufen möchte.
Dazu ist das entsprechende Fahrzeug in Deutschland einem aaS
vorzuführen, der nach positivem Prüfungsverlauf ein Gutachten nach § 21
der StVZO ausstellt. Mit diesem Gutachten kann der Importeur/Käufer bei
der für seinen Wohnsitz zuständigen Stelle einen Fahrzeugbrief
beantragen, der von dieser entsprechend dem § 21 Gutachten ausgestellt
wird. Anschließend wird durch diese Stelle die Einzel-Betrieberlaubnis
für das Fahrzeug erteilt. |