Schwinge
Der Einbau einer alternativen Hinterradschwinge ist grundsätzlich
genehmigungspflichtig. Solchen Schwingen liegt meist ein Teilegutachten
oder ein Prüfbericht bei.
Vom Einbau einer Schwinge ohne diese Gutachten ist abzuraten, weil
die für die Eintragung notwendigen Prüfungen den Wert der Schwinge
übersteigen
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