Luftfilter
Auf dem Zubehörmarkt werden anstelle der (im Ansauggehäuse
untergebrachten) serienmäßigen Luftfilter auch Filter angeboten, die
direkt am Vergasergehäuse montiert werden (offene K&N Luftfilter).
Werden diese an Motorrädern montiert, die gemäß Betriebserlaubnis ohne
Ansauggeräuschdämpfung gefahren werden dürfen, gibt es in der Regel
keine Einwände.
In anderen Fällen wird jedoch wegen erhöhten Fahrgeräusch und
möglicher Änderung der Motorleistung und des Abgasverhalten die
Betriebserlaubnis erlöschen. Ob eine Wiedererteilung möglich ist hängt
von teuren Messungen ab. Bei Motorrädern, die vor dem 01.01.89 erstmals
in den Verkehr gekommen sind, müssen dazu lediglich Motorleistung und
Geräuschwert überprüft werden.
Ansaugtrichter
Dies ist, sofern sie anstelle des serienmäßigen
Ansauggeräuschdämpfers (mitsamt dem in der Regel darin enthaltenen
Luftfilter) montiert werden, grundsätzlich eintragungspflichtig, weil
sich das Fahrgeräusch (meist) erhöht und den zulässigen Grenzwert
übersteigt.
Durch eventuell sich ändernde Leistung und Abgasverhalten, können
separate Messungen verlangt werden.
Fahrzeuge denen eine Betriebserlaubnis ohne Luftfilter und
Ansauggeräuschdämpfung erteilt wurde, dürfen weiterhin mit
Ansaugtrichtern fahren.
z.B.: orginal-Vergaser an einer 1951er Areil NH.
|